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Änderungen für die Weiterausbildung (WAB- Kurse)



Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum im 2019

  • Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum im Jahr 2019 verfügt, bekommt den definitiven Führerausweis bis 31. Dezember 2019 nur, wenn er beide Weiterausbildungskurse absolviert hat.

  • Wer einen abgelaufenen Führerausweis auf Probe besitzt und keinen definitiven Führerausweis erhalten hat, weil er nicht beide Weiterausbildungskurse absolviert hat, ist nicht mehr fahrberechtigt. Er kann aber ab dem 1. Januar 2020 einen definitiven Führerausweis beantragen, sofern er den heutigen Weiterausbildungskurs 1 oder den neuen Weiterausbildungstag absolviert hat.

Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später

  • Wer über einen Führerausweis auf Probe mit Ablaufdatum 2020 oder später verfügt, muss künftig nur noch den neuen Weiterausbildungstag absolvieren oder nachweisen, dass er den heutigen Weiterausbildungskurs 1 besucht hat.

  • Wer vor dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erworben hat, kann anstelle des neuen Weiterausbildungstages den heutigen Weiterausbildungskurs 1 absolvieren. Die Weiterausbildung muss innerhalb von 3 Jahren absolviert werden.

  • Wer nach dem 31. Dezember 2019 einen Führerausweis auf Probe erwirbt, muss die Weiterausbildung innerhalb von 12 Monaten nach Ausstellung des Führerausweises auf Probe absolvieren.

Obligatorische Weiterausbildung ab 1. Januar 2020

  • Die Weiterausbildung dauert 7 Stunden und wird an einem Tag durchgeführt.

  • Die Weiterausbildung ist innerhalb von 12 Monaten nach der Erteilung des Führerausweises auf Probe zu besuchen.

Quelle Bundesamt für Strassen ASTRA


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