Fahren mit 17 Jahren
Der Jahrgang 2003 wird von dieser neuen Regel verschont bleiben, sofern der Lernfahrausweis im Jahr 2021 ausgestellt wird.
Im 17 Lebensjahr darf der Lernfahrausweis beantragt, die Prüfung aber erst mit 18 Lebensjahr absolviert werden. Wer im Jahr 2021 den Lernfahrausweis ausgestellt bekommt, darf ab dem 18 Lebensjahr die Führerprüfung absolvieren.
Wer nach dem Jahrgang 2003 und im Jahr 2022 den Lernfahrausweis ausgestellt bekommt, darf die Prüfung erst absolvieren, wenn er oder sie, 1 Jahr im Besitz dieses Ausweises ist.
Laut der neuen Verordnung gilt 1 Jahr Wartefrist um Erfahrungen zu sammeln. Diese Regel gilt anschließend für alle bis zum 20 Lebensjahr.
Für weitere Informationen ungeniert Nachfragen.
